Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Die Pflichtangaben im Impressum: Das Basis-Paket
- 1. Identität des Betreibers (Name & Rechtsform)
- 2. Ladungsfähige Anschrift
- 3. Schnelle Kontaktmöglichkeiten
- 4. Registereinträge und Steuernummern
- 5. EU-Streitschlichtung (ODR-Plattform)
- Sonderregeln für spezielle Berufsgruppen
- Impressum Vorlage 2026 (Muster für Einzelunternehmer)
- Wo muss das Impressum platziert werden?
- Gilt das auch für Social Media?
- FAQ: Häufige Fragen zum Impressum
- Brauche ich als privater Blogger ein Impressum?
- Darf ich das Impressum als Bild einbinden?
- Was passiert, wenn ich kein Impressum habe?
- Kann ich mein Impressum von anderen kopieren?
- Fazit: Einmal richtig machen, dann ruhig schlafen
- Lust auf eine rechtssichere Website ohne Kopfschmerzen?
Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum ist für Abmahnanwälte wie eine offene Einladung zum Geldverdienen. Es ist der häufigste und am einfachsten zu findende Rechtsverstoß im Internet. Wissen Sie wirklich sicher, dass Ihre Anbieterkennzeichnung zu 100 % rechtssicher ist? Schon ein kleiner Fehler bei der Berufsbezeichnung, eine veraltete Telefonnummer oder ein fehlender Link zur Streitschlichtung kann Sie mehrere hundert Euro kosten.
In diesem Artikel erfahren Sie:
- Alle Pflichtangaben nach DDG 2026
- Schritt-für-Schritt Anleitung mit Vorlage
- Besonderheiten für Ärzte, Makler und GmbHs
- Die häufigsten Fallstricke vermeiden
Einleitung
Die Impressumspflicht (juristisch korrekt: “Anbieterkennzeichnung”) ist in Deutschland im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) – welches das Telemediengesetz (TMG) abgelöst hat – streng geregelt. Der Grundgedanke ist simpel: Wer im Internet geschäftsmäßig auftritt, darf sich nicht verstecken. Der Verbraucher muss wissen, mit wem er es zu tun hat. Jede geschäftsmäßig betriebene Webseite, jeder gewerbliche Social-Media-Kanal und jeder Shop benötigt ein Impressum.
Doch was genau muss 2026 darin stehen? Reicht meine Adresse? Muss ich meine Handynummer angeben? In diesem ultimativen Guide zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein rechtssicheres Impressum für Ihre Webseite erstellen, welche Fallstricke lauern und worauf Berufsgruppen wie Ärzte oder Makler besonders achten müssen.
Die Pflichtangaben im Impressum: Das Basis-Paket

Je nach Rechtsform Ihres Unternehmens (Einzelunternehmen, GmbH, GbR, etc.) variieren die Anforderungen leicht. Hier sind jedoch die absoluten Basics, die jeder Seitenbetreiber braucht:
1. Identität des Betreibers (Name & Rechtsform)
Der Besucher muss wissen, wer sein Vertragspartner ist.
- Einzelunternehmer: Ihr vollständiger Vor- und Zuname (ausgeschrieben!). Fantasienamen wie “Webdesign Berlin” reichen alleine nicht, sie sind nur Zusätze. Richtig wäre: “Webdesign Berlin, Inhaber: Max Mustermann”.
- Juristische Personen (GmbH, UG, AG): Der vollständige Firmenname laut Handelsregister inklusive Rechtsformzusatz. Zusätzlich müssen die Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführer) namentlich genannt werden.
2. Ladungsfähige Anschrift
Hier müssen Sie postalisch erreichbar sein.
- Pflicht: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort.
- Verboten: Ein Postfach reicht NICHT aus! Es muss eine physische Adresse sein, an der Ihnen rechtliche Dokumente zugestellt werden können.
- Tipp für Home-Office: Wenn Sie Ihre Privatadresse nicht im Netz haben wollen, mieten Sie ein virtuelles Büro (Virtual Office) mit ladungsfähiger Anschrift. Ein reiner Briefkastenservice reicht oft rechtlich nicht aus, wenn Sie dort nie anzutreffen sind.
3. Schnelle Kontaktmöglichkeiten
Das Gesetz fordert eine “schnelle elektronische Kontaktaufnahme” und eine “unmittelbare Kommunikation”.
- E-Mail-Adresse: Zwingend erforderlich.
- Telefonnummer: Ja, auch die Telefonnummer ist faktisch Pflicht (EuGH-Urteil). Sie muss nicht 24/7 besetzt sein, aber Sie müssen grundsätzlich erreichbar sein.
- Fax: Nicht mehr zwingend, aber wenn vorhanden, kann es angegeben werden.
4. Registereinträge und Steuernummern
- Handelsregister: Wenn Sie eingetragen sind (GmbH, e.K., UG), müssen Sie das Registergericht (z.B. Amtsgericht Charlottenburg) und die Registernummer (HRB 12345) angeben.
- Umsatzsteuer-ID: Haben Sie eine USt-IdNr. (fängt mit DE… an)? Dann muss sie ins Impressum!
- Wirtschafts-Identifikationsnummer: Falls vorhanden, muss auch diese rein.
- Achtung: Ihre normale Steuernummer (z.B. 12/345/67890) gehört NICHT ins Impressum – das ist ein Datenschutzrisiko! Nur die USt-ID ist veröffentlichungspflichtig.
5. EU-Streitschlichtung (ODR-Plattform)
Für Online-Shops und Dienstleister fast immer Pflicht: Ein Link auf die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung. Dieser Link muss klickbar sein (nicht nur Text!). Darunter müssen Sie angeben, ob Sie bereit sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (meistens: “Wir sind nicht bereit oder verpflichtet…”).
Sonderregeln für spezielle Berufsgruppen
Manche Branchen haben es schwerer. Hier lauern oft die teuren Abmahnungen.
- Freie Berufe (Ärzte, Anwälte, Architekten, Steuerberater): Sie müssen angeben:
- Die gesetzliche Berufsbezeichnung (z.B. “Rechtsanwalt”).
- Den Staat, in dem die Bezeichnung verliehen wurde (z.B. “Bundesrepublik Deutschland”).
- Die zuständige Kammer (z.B. “Rechtsanwaltskammer Berlin”) mit Anschrift.
- Verweis auf berufsrechtliche Regelungen (z.B. BRAO, RVG) – am besten mit Link zu den Texten.
- Immobilienmakler & Bauträger: Angabe der Aufsichtsbehörde, die die Erlaubnis nach § 34c GewO erteilt hat.
- Journalistisch-redaktionelle Angebote: Blogs, die zur Meinungsbildung beitragen, brauchen einen “Inhaltlich Verantwortlichen” nach § 18 Abs. 2 MStV (Medienstaatsvertrag). Hier muss Name und Anschrift einer natürlichen Person stehen.
Impressum Vorlage 2026 (Muster für Einzelunternehmer)
Hinweis: Dies ist ein Muster und ersetzt keine Rechtsberatung.
Impressum
Angaben gemäß § 5 DDG
Max Mustermann Malermeister Mustermann Musterstraße 1 12345 Musterstadt
Kontakt Telefon: +49 (0) 123 456789 E-Mail: info@mustermann-maler.de
Umsatzsteuer-ID Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE123456789
Aufsichtsbehörde (nur wenn zutreffend, z.B. Handwerkskammer) Handwerkskammer Berlin Blücherstr. 68 10961 Berlin
Streitschlichtung Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Wo muss das Impressum platziert werden?
Das Gesetz sagt: “leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar”.
- Die 2-Klick-Regel: Das Impressum muss von jeder Unterseite Ihrer Website mit maximal zwei Klicks erreichbar sein.
- Der Name: Nennen Sie den Link “Impressum”. Kreative Namen wie “Backstage”, “Kontakt” oder “Infos” sind rechtlich riskant.
- Platzierung: Der Standard ist der Footer (Fußzeile) ganz unten. Dort sucht jeder User und jeder Anwalt.
Gilt das auch für Social Media?
JA! Absolut. Auch Ihre Facebook-Fanpage, Ihr Instagram-Business-Profil, Ihr LinkedIn-Account und Ihr Google Maps Eintrag brauchen ein Impressum.
- Problem: Viele Plattformen bieten wenig Platz.
- Lösung: Setzen Sie einen gut sichtbaren Link (“Impressum: www.ihreseite.de/impressum”) in die Bio oder Info-Box. Achten Sie darauf, dass der Link auf Ihrer Webseite dann auch direkt zum Impressum führt.
FAQ: Häufige Fragen zum Impressum
Brauche ich als privater Blogger ein Impressum?
Jein. Reine private Seiten (z.B. Familientagebuch, das nur für Oma ist) brauchen keins. ABER: Sobald Sie Werbebanner schalten, Affiliate-Links nutzen oder eine “nachhaltige Tätigkeit” ausüben, gilt die Seite als geschäftsmäßig. Die Grenze ist fließend. Empfehlung: Gehen Sie auf Nummer sicher und erstellen Sie ein Impressum (lassen Sie USt-ID und Handelsregister weg).
Darf ich das Impressum als Bild einbinden?
Nein, oder nur sehr riskant. Das Gesetz fordert Barrierefreiheit. Screenreader für Blinde können Bilder nicht lesen. Zudem muss der Text kopierbar sein. Nutzen Sie immer echten HTML-Text.
Was passiert, wenn ich kein Impressum habe?
Es drohen Abmahnungen durch Wettbewerber (Kostenpunkt oft 500 € - 1.500 € Anwaltsgebühren) und Bußgelder durch Behörden (theoretisch bis zu 50.000 €, real meist weniger, aber schmerzhaft).
Kann ich mein Impressum von anderen kopieren?
Schlechte Idee. Erstens wissen Sie nicht, ob der andere alles richtig gemacht hat. Zweitens kann der Text urheberrechtlich geschützt sein. Nutzen Sie lieber Generatoren.
Fazit: Einmal richtig machen, dann ruhig schlafen
Das Erstellen eines Impressums ist kein Hexenwerk. Es ist eine Fleißaufgabe von 15 Minuten. Nutzen Sie Generatoren von seriösen Anbietern wie e-Recht24, IT-Recht Kanzlei oder Trusted Shops. Kontrollieren Sie Ihr Impressum einmal im Jahr auf Aktualität (Adresse noch stimmt? Telefonnummer aktuell?).
Gesetzliche Grundlage: Die Impressumspflicht ist im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) geregelt, das seit Mai 2024 das Telemediengesetz ersetzt hat.
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